Informationsvorlage - B/GV Mu/2026/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstanweisung zur Einführung eines alternativen Entgeltanreizsystems gemäß § 18 a TVöD-VKA zum 01.03.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Murchin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Murchin
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
21.01.2026
|
Sachverhalt
Der Bürgermeister der Gemeinde Murchin informiert über die Inkraftsetzung einer Dienstanweisung zur Einführung eines alternativen Entgeltanreizsystems nach § 18 a TVöD-VKA zum 01.03.2026. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 KV M-V entscheidet der Bürgermeister über tariflich gebundene Entscheidungen.
Die Dienstanweisung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte vom 18.09.2007 wird in diesem Zusammenhang zum 31.12.2025 ruhend gesetzt. Die Mitarbeiter haben somit keinen Anspruch auf eine Bewertung und der damit verbundenen Ausschüttung des Leistungsentgeltes für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis 28.02.2026. Dies wirkt sich nicht nachteilig für die Beschäftigten aus, denn das zur Verfügung stehende Budget ist gleichbleibend und wird in jedem Fall vollumfänglich ausgeschüttet.
Es ist ebenso möglich, eine Geburtstagsprämie einzuführen (rot hervorgehoben innerhalb der Anlage). Nach aktuellem Stand reicht das Budget hierfür aus. Es wird jedoch empfohlen die Geburtstagsprämie noch nicht einzuführen, da keinerlei Erfahrungswerte vorliegen.
Bei Personalveränderungen wie bspw. Einstellungen ist es möglich, dass das Budget anders aufgeteilt werden muss und somit die Auszahlungen für alle Mitarbeiter gekürzt werden.
Genauere Informationen können der Dienstanweisung anbei entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
110,3 kB
|
