Beschlussvorlage - B/Stv Gü/2026/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Stadtvertretung beschließt, den Abschluss des öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Aufgabe der Wasserversorgung an den Zweckverband Wasser/ Abwasser Boddenküste

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Sachverhalt

Die Stadt Gützkow ist als Trägerin der kommunalen Selbstverwaltung für die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in ihrem Stadtgebiet verantwortlich. Auf Grund der beabsichtigten vorzeitigen Auflösung des bestehenden Konzessionsvertrages zwischen der Stadtwerke Greifswald GmbH und der Stadt Gützkow mit Datum 18.12.2023 über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege der Kommune zum Bau und Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt mit Ablauf des 31.12.2026, beabsichtigt die Stadt die Aufgabe der Wasserversorgung an den Zweckverband Wasser/ Abwasser Boddenküste (ZWAB) zu übertragen. Für die Übertragung dieser Aufgabe und des Satzungsrechtes ist der Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages mit dem ZWAB erforderlich.

 

Die Löschwasserversorgung ist nicht Bestandteil des Vertrages und bleibt in der Zuständigkeit der Stadt Gützkow. Die Bereitstellung von Löschwasser, insbesondere der Grundschutz nach dem DVGW Arbeitsblatt W 405, liegt nicht im Aufgabenbereich des Zweckverbandes und kann daher nicht vertraglich von ihm gewährleistet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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Anlagen

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