Beschlussvorlage - B/GV Zü/2026/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Züssow beschließt gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V den Beteiligungsbericht für das Jahr 2025.

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Sachverhalt

Erläuterung:

Ist die Gemeinde an einem Unternehmen mittelbar oder unmittelbar mit maßgeblichen Einfluss (ab 20 %) beteiligt, so hat sie gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V zum Ende eines Haushaltsjahres bis zum 30.09. des Folgejahres einen Beteiligungsbericht zu erstellen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten. Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

Die Gemeinde hat den Beteiligungsbericht auf Grund des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft Züssow zu erstellen, an dem sie zu 100 % beteiligt ist.

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 X

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:       

 

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Anlagen

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