Beschlussvorlage - B/GV Ru/2026/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Baumpflegearbeiten in der Gemeinde Rubkow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Rubkow
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rubkow
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Erläuterung:
Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.
Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rubkow entscheidet der Bürgermeister über die Einleitung von Vergabeverfahren bei Verträgen über Bauleistungen gemäß VOB bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 €.
In der Gemeinde Rubkow müssen im Ergebnis der Baumkontrolle durch ein Sachverständigenbüro Baumpflegearbeiten an 493 Bäumen für die Herstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden.
Die voraussichtliche Auftragssumme liegt über der Wertgrenze von 50.000,00 €. Daher ist eine Entscheidung der Gemeindevertretung herbeizuführen.
Nach dem vorgenannten geschätzten Auftragswert ist eine Vergabe als Direktauftrag unter Einholung von Angeboten von mindestens drei Firmen möglich.
