Beschlussvorlage - B/GV KB/2026/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Anschaffung eines Transporters mit Pritsche. Es soll eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.  

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Sachverhalt

 

Erläuterung:

 

Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.

 

Laut § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Bünzow entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren bei Verträgen über Liefer- und Dienstleistungen gemäß UVgO ab einer Wertgrenze von 25.000,01 €.

 

Die voraussichtliche Auftragssumme für die Anschaffung des Transporters mit Pritsche übersteigt den Schwellenwert von 25.000,00 EUR. Das Vergabeverfahren soll als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. In diesem Verfahren werden mind. 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 X

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:  

 

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