Beschlussvorlage - B/AA/2026/010
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführung eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens - Erweiterung der Eheschließungsorte innerhalb des Standesamtsbezirks Züssow -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Amtsausschuss Züssow
- Federführend:
- Fachbereich Bürgerdienste
- Antragsteller:
- Frau Baumgardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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28.04.2026
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Sachverhalt
Erläuterung:
Der Amtsausschuss Züssow hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 beschlossen, dass der Saal im Dachgeschosse des Wasserschlosses in Quilow für standesamtliche Eheschließungen gewidmet wird. Die Widmung erfolgte für den Zeitraum vom 02.05.2022 bis einschließlich 30.04.2027.
Entsprechend dem Erlass Personenstandswesen 1/2015 des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2015, Az.: II 210-141-23600-2015/007-002 und der Fachlichen Weisung des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Rundschreiben 3/2015 StA, gem. § 87 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V vom 27.05.2015, Az.: 32.1.8-071 ST 88/2015 wird auf die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren verwiesen.
Dieses Verfahren ermöglicht eine Gleichbehandlung der privaten Einrichtungen, es schließt eine erneute Bewerbung des jetzigen Vertragsinhabers nicht aus.
Eine zeitliche Befristung der abzuschließenden Vereinbarung wird empfohlen, um ggf. auch anderen privaten Einrichtungen, nach Ablauf der Vertragszeit, im Rahmen eines neuen Verfahrens die Möglichkeit einzuräumen.
Die Entscheidung zur weiteren Widmung von Außentrauorten trifft der Amtsausschuss Züssow im Rahmen seiner Organisationshoheit im Einvernehmen mit der Fachaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Gem. § 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1.1 PStG-VwV ist die Eheschließung in einem würdigen Rahmen vorzunehmen. Zur Eheschließung müssen die Eheschließenden an einem vom Standesamt zur Vornahme der Eheschließung bestimmten Ort persönlich anwesend sein.
Derzeitig werden Eheschließungen in den Bürgerbüros in Gützkow, Ziethen und Züssow durchgeführt. Zusätzlich besteht in der Zeit von Mai bis September die Möglichkeit Eheschließungen in der Kapelle in Gützkow (Eigentum der Stadt Gützkow) vorzunehmen.
Eheschließung werden im Wasserschloss Quilow innerhalb des Vertragszeitraumes vorgenommen. Insgesamt wurden 7 Eheschließungen im Vertragszeitraum durchgeführt.
Als weiterer Außentrauorte steht die Nutzung der Kirchenruine in Steinfurth aus.
Mit dem Beschluss des Amtsausschusses vom 21.09.2021 und dem ausstehenden Einvernehmen der Fachaufsicht, könnten nach Fertigstellung der Kirchenruine in Steinfurth Eheschließungen in der Zeit von Juni –August vorgenommen werden. Der jetzige Zustand des Traubereiches lässt durch die erheblichen Unebenheiten im Bodenbereich noch keine Eheschließungen zu.
Auswahlkriterien:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Alleinstellungsmerkmal des Gebäudes/Raumes als besonders attraktives bzw. historisches Objekt
- Wahrung eines würdigen Rahmens für die Eheschließung
- Einhaltung des Datenschutzes
- Verhältnismäßigkeit des Mietpreises für die Eheschließenden
- Ausgewogenheit der Außentrauorte im gesamten Amtsbereich
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkung des Beschlusses: |
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x |
nein |
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ja |
Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt |
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ja |
Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt |
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Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches: |
Die Finanzierung der Außentrauorte (Ausstattung, Betriebskosten usw.) erfolgt durch die private Einrichtung. Die Kosten der Nutzung werden von der privaten Einrichtung gegenüber den Eheschließenden erhoben.
Im Amtshaushalt können ggf. Kosten für zusätzlichen Personalbedarf entstehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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63,8 kB
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