Beschlussvorlage - B/AA/2026/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Amtsausschuss Züssow beschließt ein Interessenbekundungsverfahren zur Widmung eines Außentrauortes zur Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

Der Amtsausschuss Züssow hat in  seiner Sitzung am 15.03.2022  beschlossen, dass der Saal im Dachgeschosse des Wasserschlosses in Quilow für standesamtliche Eheschließungen gewidmet wird. Die Widmung erfolgte für den Zeitraum vom 02.05.2022 bis einschließlich 30.04.2027. 

Entsprechend dem Erlass Personenstandswesen 1/2015 des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2015, Az.: II 210-141-23600-2015/007-002 und der Fachlichen Weisung des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Rundschreiben 3/2015 StA, gem. § 87 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V vom 27.05.2015, Az.: 32.1.8-071 ST 88/2015 wird auf die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren verwiesen.

Dieses Verfahren ermöglicht eine Gleichbehandlung der privaten Einrichtungen, es schließt eine erneute Bewerbung des jetzigen Vertragsinhabers nicht aus.  

Eine zeitliche Befristung der abzuschließenden Vereinbarung wird empfohlen, um ggf. auch anderen privaten Einrichtungen, nach Ablauf der Vertragszeit, im Rahmen eines neuen Verfahrens die Möglichkeit einzuräumen.

 

Die Entscheidung zur weiteren Widmung von Außentrauorten trifft der Amtsausschuss Züssow im Rahmen seiner Organisationshoheit im Einvernehmen mit der Fachaufsicht des  Landkreises Vorpommern-Greifswald.

 

 

Gem. § 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1.1 PStG-VwV ist die Eheschließung in einem würdigen Rahmen vorzunehmen. Zur Eheschließung müssen die Eheschließenden an einem vom Standesamt zur Vornahme der Eheschließung bestimmten Ort persönlich anwesend sein.

 

Derzeitig werden Eheschließungen in den Bürgerbüros in Gützkow, Ziethen und Züssow durchgeführt. Zusätzlich besteht in der Zeit von Mai bis September die Möglichkeit Eheschließungen in der Kapelle in Gützkow (Eigentum der Stadt Gützkow)  vorzunehmen. 

Eheschließung werden  im Wasserschloss Quilow innerhalb des Vertragszeitraumes vorgenommen. Insgesamt wurden 7 Eheschließungen  im Vertragszeitraum durchgeführt.

 

Als weiterer Außentrauorte steht die Nutzung der Kirchenruine in Steinfurth aus.

Mit dem Beschluss des Amtsausschusses vom 21.09.2021 und dem ausstehenden Einvernehmen der Fachaufsicht, könnten nach Fertigstellung der Kirchenruine in Steinfurth Eheschließungen in der Zeit von Juni –August vorgenommen werden. Der jetzige Zustand des Traubereiches lässt  durch die erheblichen Unebenheiten im Bodenbereich noch keine Eheschließungen zu.

 

 

Auswahlkriterien:

  1. Vollständigkeit der Unterlagen
  2. Alleinstellungsmerkmal des Gebäudes/Raumes als besonders attraktives bzw. historisches Objekt
  3. Wahrung eines würdigen Rahmens für die Eheschließung 
  4. Einhaltung des Datenschutzes
  5. Verhältnismäßigkeit des Mietpreises für die Eheschließenden
  6.  Ausgewogenheit der Außentrauorte im gesamten Amtsbereich 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

  x

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:       

 

Die Finanzierung der Außentrauorte (Ausstattung, Betriebskosten usw.) erfolgt durch die private Einrichtung. Die Kosten der Nutzung werden von der privaten Einrichtung gegenüber den Eheschließenden erhoben.

Im Amtshaushalt können ggf. Kosten für zusätzlichen Personalbedarf entstehen.

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Anlagen

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