Beschlussvorlage - B/GV GK/2026/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Gemeindevertretung hat keine Hinweise oder Anregungen zum zweiten Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern.

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Sachverhalt

Für die Gemeinde Groß Kiesow gehen folgende raumordnerische Festlegungen hervor:

 

  •          Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
  •          Ländliche Räume
  •          Vorbehaltsgebiet Trinkwasser
  •          Großräumiges Eisenbahnnetz
  •          Regional bedeutsames Radroutennetz
  •          Bedarf an Radverkehrsanlagen
  •          Regionales Straßennetz
  •          Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege
  •          Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege
  •          Vorbehaltskorridor Wasserstoff-Kernnetz
  •          Stadt-Umland-Raum

 

Der zweite Entwurf wird im Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt gegeben und mit einer Frist von 8 Wochen (bis zum 27.05.2026!) wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen gegeben. Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023.

 

Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (§§ 27 Absatz 4, 13 ROG) 3. In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 ROG). Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und sofern das regionale Teilflächenziel erreicht wird (§ 249 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)4 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB und § 2 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG).

 

In der Begründung unter Punkt 5.3 wird zum Thema Windkraft folgendes ausgeführt:

 

In Vorpommern stehen mit Stand Dezember 2025 ca. 680 in Betrieb befindliche Windenergieanlagen (WEA). Die WEA-Standorte in der Planungsregion sind unabhängig vom Anlagentyp (u. a. Leistung, Höhe) auf zwei Karten im Umweltbericht dargestellt („Bestandsanlagen Windenergie in der Planungsregion Vorpommern“). Ein Teil der Anlagen befindet sich in den Vorranggebieten für Windenergieanlagen. Gemäß § 9a Absatz 2 Landesplanungsgesetz sollen ergänzend auch rechtskräftige Bauleitplanungen der kommunalen Ebene für die Erreichung des regionalen Teilflächenziels herangezogen werden. Das RREP VP trägt dieser Vorgabe Rechnung und berücksichtigt rechtskräftige Bebauungspläne (B-Pläne) in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, die für die Windenergienutzung ausgewiesen wurden. WEA, die außerhalb der Vorranggebiete oder B-Pläne verortet sind, werden gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 WindBG auf den Flächenbeitragswert, der bis Ende 2032 erreicht werden soll, angerechnet.

 

Der Regionale Planungsverband Vorpommern beabsichtigt, zur Erfüllung des 2,1-%-Flächenzieles bis 2032 eine Teilfortschreibung durchzuführen. Hierfür sind weitere Ausweisungen von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der Planungsregion erforderlich. In Frage könnten insbesondere diejenigen zurückgestellten Gebiete kommen, die das Beteiligungsverfahren zum RREP VP nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz im Jahr 2024 durchlaufen haben oder daraus hervorgegangen sind und in Bezug auf die Ausschlusskriterien weiterhin als geeignet betrachtet werden (erste Beteiligung zur Gesamtfortschreibung). Die nachrichtlichen Beikarten (siehe Abbildung 9 und Abbildung 10) stellen diese Potenzialflächen kartografisch dar und sind rot dargestellt (Anlage zur Beschlussvorlage). Die Methodik zur Planung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen ist als Anlage zum Umweltbericht angefügt.

 

Die Anlagen finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Planungsverbandes:

 

https://www.rpv-vorpommern.de/regionalplanung/rrep-vp-neuaufstellung-2-entwurf-2026

 

Aufgrund der Dateigrößen ist es nicht möglich die Anlagen wie üblich an die Beschlussvorlage anzuhängen.

 

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Finanz. Auswirkung

x

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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Anlagen

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