Beschlussvorlage - B/GV GP/2026/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

Die Gemeindevertretung Groß Polzin benennt, Herrn / Frau ……….………………….

als sachkundigen Einwohner /sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung und Bau.

Als Stellvertretung der sachkundigen Einwohner wird/werden Herr/Frau……………. bestimmt.

 

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Polzin regelt, dass ein Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung und Bau gebildet wird. Dieser Ausschuss setzt sich aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.

Herrn Stefan Mews hat auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Groß Polzin zum 28.02.2026 verzichtet. Dadurch ist Herr Eric Hafemeister am 10.03.2026 als nächste Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Quilow (WgQ) in die Gemeindevertretung nachgerückt. Herr Hafemeister wurde auf der konstituierenden Sitzung am 26.06.2024 als stellvertretender sachkundiger Einwohner gewählt und ist seit dem 01.01.2026 sachkundiger Einwohner des Ausschusses.

Mit seinem Nachrücken ist Herr Hafemeister nun ein Gemeindevertreter.

Derzeitige Ausschussmitglieder sind:

 

Ausschussbesetzung aktuell

Janne Baumgardt

Gemeindevertreterin

Eric Hafemeister

Gemeindevertreter

Claudius Lengning

Gemeindevertreter

Eric Meyer

Gemeindevertreter

Christoph Peters

Gemeindevertreter

Philipp Schmoldt

Sachkundiger Einwohner

Jana Westphal

Sachkundige Einwohnerin

 

Die derzeitige Besetzung des Ausschusses entspricht nicht den Vorgaben der Hauptsatzung und den kommunalrechtlichen Bestimmungen.

Ein Gemeindevertreter muss auf den Sitz im Ausschuss verzichten und dafür muss ein anderer Einwohner der Gemeinde Groß Polzin als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss benannt werden.

Die Besetzung von Ausschüssen erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren gemäß § 32a KV M-V. Zunächst ist eine einvernehmlich Verständigung der Nachbesetzung möglich. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften den zu besetzenden Sitz des Ausschusses in öffentlicher Sitzung zu.

Desweiteren regelt § 4 Abs. 2 S.2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Polzin, dass die Gemeindevertretung für die sachkundigen Einwohner eine Stellvertretung bestimmen kann.

Auf der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Groß Polzin wurden Herr Eric Hafemeister und Herr Philipp Schmoldt als Stellvertreter bestimmt. Beide sind mittlerweile als sachkundige Einwohner im Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung und Bau nachgerückt.

Die Gemeindevertetung kann für die restliche Wahlperiode eine Stellvertretung der sachkundigen Einwohner bestimmen.

Rechtsgrundlagen:

§ 4 Hauptsatzung der Gemeinde Groß Polzin

§ 32a Kommunalverfassung M-V

§ 36 Kommunalverfassung M-V

§§ 46, 65 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

 

nein

 

x

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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