Beschlussvorlage - B/GV GP/2026/005
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Groß Polzin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung
- Antragsteller:
- Frau Tramp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Polzin
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Entscheidung
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13.04.2026
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Sachverhalt
Erläuterung:
Bei den Kommunalwahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern am 09. Juni 2024 ist in der Gemeinde Groß Polzin Herr Stefan Mews aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Quilow (WgQ) in die Gemeindevertretung gewählt worden. Herr Mews hat gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) mit Schreiben vom 18.02.2026 (PE: 19.02.2026) zum 28.02.2026 auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung Groß Polzin für die laufende Wahlperiode verzichtet. Damit geht der Sitz in der Gemeindevertretung Groß Polzin für die laufende Wahlperiode auf Herrn Eric Hafemeister als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Quilow (WgQ) über.
Herr Mews wurde auf der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 26.06.2024 zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Mit dem Zeitpunkt des Verzichts auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verliert Herr Mews auch die Funktion der 1. Stellvertretung des Bürgermeisters. Folglich muss die Gemeindevertretung wieder einen 1. Stellvertreter für den Bürgermeister wählen. Sollte der derzeitige 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Claudius Lengning, zum 1. Stellvertreter gewählt werden, muss auch ein neuer 2. Stellvertreter gewählt werden.
Rechtsgrundlage:
§ 40 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V: „Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister im Fall der Verhinderung vertreten. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.“
