Beschlussvorlage - B/GV GK/2026/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

1. Für das ca. 1,46 m² große Gebiet der Flurstücke 109, 110, 112 und 113 der Flur  1 der Gemarkung Kessin in der Gemeinde Groß Kiesow nordwestlich der Feldstraße im Bereich des Gebäudebestandes unter Feldstraße 25c unter Einbeziehung einer Teilfläche des Flurstücks 115 (Verkehrsraum, Feldstraße) soll ein Bebauungsplan (Nr. 6) aufgestellt werden. 

 

2. Der nunmehr vorliegende Vorentwurf des B-Planes wird durch die Gemeindevertretung gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

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Sachverhalt

Die Räucherei Brennecke GmbH, bereits jetzt ansässig unter Feldstraße 25 c, 17495 Groß Kiesow OT Kessin möchte in einem 1. Schritt durch Anbau eines Lagerbereiches ihren Produktionsstandort verfestigen. Dieser Bereich soll von der Straße aus betrachtet, hinter dem Produktionsgebäude realisiert werden.

 

Entsprechend der Satzung der Gemeinde Groß Kiesow über die Klarstellung und

Abrundung des Innenbereichs für den Ortsteil Kessin, welche am 28.06.1994 in Kraft getretenen ist, soll dieser Lageranbau jedoch im Außenbereich realisiert werden.

 

Da es dem Vorhaben jedoch an einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB mangelt und seitens des Landkreises Vorpommern-Greifswald auch nicht als sonstiges Vorhaben nach

§ 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden konnte, hat der Vorhabenträger den Antrag gestellt, seine im Bereich Feldstraße 25c gelegenen Flurstücke zu überplanen. Kostenübernahme wurde erklärt.

 

Langfristig ist es geplant, auch das 2. im Plangebiet gelegene Gebäude wieder in Nutzung zu nehmen. Hier wäre es möglich, gastronomische Einrichtungen (Erlebnis- / Eventgastronomie) zu integrieren.

 

Durch die Räucherei Brennecke GmbH wurde die Firma ProjektPlan Energie & Umwelt GmbH aus Altentreptow mit der Umsetzung der Planvorgaben betraut. Durch diese

Firma wurde als erster Verfahrensschritt ein Vorentwurf erarbeitet. Sollte dieser Vorentwurf die Zustimmung der Gemeindevertretung erfahren, können die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erstmalig zur Planung der Gemeinde Groß Kiesow angehört werden.

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Finanz. Auswirkung

X

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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Anlagen

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