Beschlussvorlage - B/Stv Gü/2026/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Gützkow 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Gützkow
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Stadtvertretung Gützkow
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Entscheidung
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03.02.2026
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
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1. im Ergebnishaushalt auf
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
6.311.000 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
7.702.700 |
EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-1.391.700 |
EUR
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2. im Finanzhaushalt auf
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
5.870.300 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von |
6.888.000 |
EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-1.017.700 |
EUR
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
3.953.600 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
4.627.000 |
EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-673.400 |
EUR
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
4.008.700,00 |
EUR |
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 03.042025 durch die Stadtvertretung wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
340 |
v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
440 |
v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
395 |
v. H. |
§ 6 Amtsumlage
nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 3.279.085,00 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -1.070.922,94 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 13.068.630,07 EUR.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,8 kB
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2
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öffentlich
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106,4 kB
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3
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öffentlich
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311,2 kB
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4
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öffentlich
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1,5 MB
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5
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öffentlich
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366,9 kB
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6
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öffentlich
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18,8 MB
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7
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öffentlich
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873,5 kB
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8
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öffentlich
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12 MB
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9
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öffentlich
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7,5 MB
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10
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öffentlich
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4,5 MB
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11
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öffentlich
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96,4 kB
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12
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öffentlich
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153,1 kB
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13
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öffentlich
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968,1 kB
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14
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öffentlich
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2,2 MB
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15
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öffentlich
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29,6 kB
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16
|
öffentlich
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29,7 kB
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