Beschlussvorlage - B/GV B/2026/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde Bandelin 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Bandelin
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Bandelin
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.02.2026
|
Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
|
1. im Ergebnishaushalt auf
|
||||
|
|
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
1.064.200 |
EUR |
|
|
|
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.867.700 |
EUR |
|
|
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-803.500 |
EUR
|
||
|
2. im Finanzhaushalt auf
|
|||
|
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
1.023.800 |
EUR |
|
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von |
1.750.000 |
EUR |
|
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-726.200 |
EUR
|
|
|
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
654.400 |
EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
986.500 |
EUR |
|
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-332.100 |
EUR
|
|
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
|
|
|||
|
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
93.000 |
EUR |
|
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
|
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 4 Kassenkredite
|
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
803.500 |
EUR |
|
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
|
|
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 17.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
|
1. Grundsteuer |
|||
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
360 |
v. H. |
|
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
445 |
v. H. |
|
2. Gewerbesteuer auf |
395 |
v. H. |
§ 6 Amtsumlage
nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-2.737.131,00 EUR
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich - 830.109,40 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 1.451.537,40 EUR.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
2,8 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
106,8 kB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
220,6 kB
|
|||
|
4
|
öffentlich
|
29,7 kB
|
|||
|
5
|
öffentlich
|
363 kB
|
|||
|
6
|
öffentlich
|
11,4 MB
|
|||
|
7
|
öffentlich
|
839,3 kB
|
|||
|
8
|
öffentlich
|
9,2 MB
|
|||
|
9
|
öffentlich
|
72,7 kB
|
|||
|
10
|
öffentlich
|
156,1 kB
|
|||
|
11
|
öffentlich
|
921,1 kB
|
|||
|
12
|
öffentlich
|
1,4 MB
|
|||
|
13
|
öffentlich
|
3,7 MB
|
|||
|
14
|
öffentlich
|
2,8 MB
|
|||
|
15
|
öffentlich
|
809,7 kB
|
