Beschlussvorlage - B/GV B/2025/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Bandelin über den erneuten Beschluss der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Mühlenbergstraße" in Bandelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Bandelin
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau,Verkehr und Umwelt Bandelin
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Bandelin
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Entscheidung
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05.02.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
Die vorausgehende Veränderungssperre hat die Gemeindevertretung Bandelin in ihrer Sitzung vom 28.04.2022 beschlossen. Diese wurde am 08.06.2022 bekanntgegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB. Dementsprechend wurde die Veränderungssperre mit Beschluss vom 31.01.2024 um ein Jahr verlängert. Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 13.03.2024 bekanntgegeben. Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern, wenn besondere Umstände es erfordern. Daraufhin wurde die zweite Verlängerung der Veränderungssperre mit Beschluss vom 16.01.2025 beschlossen und am 28.01.2025 bekanntgemacht. Da eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre aus dem Jahr 2022 nicht möglich ist, ist es daher notwendig, einen erneuten Beschluss der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ in Bandelin zu fassen.
Die Voraussetzungen für den Erlass der vorausgehenden Veränderungssperre müssen fortbestehen.
Die Gemeindevertretung Bandelin hat in der öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 den Entwurf der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Mühlenbergstraße“ der Gemeinde Bandelin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2021 gebilligt und die Auslegung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.06.2021 im Züssower Amtsblatt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand anschließend statt.
Die entsprechenden Stellungnahmen auch Einwendungen liegen vor und wurden ausge- wertet. Daraus ergeben sich einige erforderliche Ausgleichsmaßnahmen (Waldumwandlung, Kompensationsmaßnahmen geschütztes Geotop), um die Ziele des Naturschutzes zu verwirklichen.
Die Veränderungssperre dient somit der Sicherung der planerischen Ziele der Gemeinde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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389,3 kB
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