Beschlussvorlage - B/GV Ka/2026/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.08.2025 für die Kindertagesstätte "Benjamin" in Lühmannsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Karlsburg
- Federführend:
- Fachbereich Bürgerdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Karlsburg
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Entscheidung
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27.01.2026
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Karlsburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.08.2025 für die Kindertagesstätte "Benjamin“ in Lühmannsdorf.
Sachverhalt
Erläuterung:
Gemäß § 24 KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen jeweils unter Berücksichtigung der Vorschriften dieses Gesetzes festgelegt. In den Vereinbarungen sind die Verpflegungskosten gesondert auszuweisen. Der Einrichtungsträger ist verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben der zuletzt abgerechneten Wirtschaftsperiode der Einrichtung nachvollziehbar, transparent sowie durch Nachweise belegt, dem Landkreis und dem Land darzulegen.
Seit dem 01.01.2025 beteiligen sich die Gemeinden für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben, in Höhe von 31,49 Prozent an den Kosten des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Festsetzung des gemeindlichen Anteils erfolgt jeden Monat durch Bescheid des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, ist über die Verhandlung über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung nach § 24 zu informieren und kann an dieser beratend teilnehmen.
Für die Kindertagesstätte in Lühmannsdorf wurden ab 01.08.2025 bis 31.07.2026 (Zeitraum auf ein Jahr begrenzt durch den Einsatz einer Alltagshilfe) folgende Platzkosten verhandelt:
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ganztags |
Teilzeit |
halbtags |
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Krippe |
1.559.99 € |
1.101,20 € |
734,13 € |
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Kindergarten |
871,01 € |
580,70 € |
387,08 € |
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Hort |
477,20 € |
238,60 € |
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Ab dem 01.08.2026 (Wegfall der Alltagshilfe) wurden folgende Platzkosten verhandelt:
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Betreuungsart |
ganztags |
Teilzeit |
halbtags |
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Krippe |
1.555.87 € |
1.098,29 € |
732,19 € |
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Kindergarten |
866,88 € |
577,95 € |
385,24 € |
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Hort |
473,08 € |
236,54 € |
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Platzkosten zum Vergleich ab 01.08.2024
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Betreuungsart |
ganztags |
Teilzeit |
halbtags |
Wohnsitzgemeindeanteil |
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Krippe |
1.382,91 € |
897,08 € |
654,17 € |
191,25 |
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Kindergarten |
939,72 € |
631,17 € |
476,90 € |
191,25 |
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Hort |
554,56 € |
400,07 € |
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191,25 |
