Beschlussvorlage - B/GV S/2026/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schmatzin 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Schmatzin
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Schmatzin
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Entscheidung
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19.01.2026
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
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1. im Ergebnishaushalt auf
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
457.400 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
815600 |
EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-358.200 |
EUR
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2. im Finanzhaushalt auf
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
415.800 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von |
756.600 |
EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-340.800 |
EUR
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
3.718.100 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
4.343.700 |
EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-625.600 |
EUR
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
457.700 |
EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
4.370.800 |
EUR |
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 28.04.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
400 |
v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
439 |
v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
410 |
v. H. |
§ 6 Amtsumlage
nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 9 Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -996.031,00EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -498.018,07 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 588.106,26 EUR.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,8 kB
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2
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öffentlich
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135,2 kB
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3
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öffentlich
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605,6 kB
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4
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öffentlich
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91,6 kB
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5
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öffentlich
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29,7 kB
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6
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öffentlich
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29,5 kB
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7
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öffentlich
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347,9 kB
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8
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öffentlich
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10,7 MB
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9
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öffentlich
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14,6 kB
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10
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öffentlich
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7,8 MB
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11
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öffentlich
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1,8 MB
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12
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öffentlich
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872,9 kB
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13
|
öffentlich
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73 kB
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14
|
öffentlich
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158 kB
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15
|
öffentlich
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923,2 kB
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16
|
öffentlich
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1,4 MB
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