Beschlussvorlage - B/GV Gr/2025/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Gribow 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gribow
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gribow
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Entscheidung
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15.01.2026
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Gribow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
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1. im Ergebnishaushalt auf
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
278.800 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
459.600 |
EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-180.800 |
EUR
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2. im Finanzhaushalt auf
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
278.800 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von |
490.200 |
EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-211.400 |
EUR
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
726.400 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.173.000 |
EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-446.600 |
EUR
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
300.700 |
EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
466.400 |
EUR |
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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§ 5 Hebesätze
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Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 24.07.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
400 |
v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
440 |
v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
395 |
v. H. |
§ 6 Amtsumlage
nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -1.292.133,00 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -401.887,76 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 409.739,27 EUR.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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36,4 kB
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2
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öffentlich
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107,5 kB
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3
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öffentlich
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233,2 kB
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4
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öffentlich
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340,1 kB
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5
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öffentlich
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3,3 MB
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6
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öffentlich
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14,6 kB
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7
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öffentlich
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6,5 MB
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8
|
öffentlich
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29,7 kB
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9
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öffentlich
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1,4 MB
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10
|
öffentlich
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731,1 kB
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11
|
öffentlich
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72,5 kB
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12
|
öffentlich
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153,1 kB
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13
|
öffentlich
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860,4 kB
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14
|
öffentlich
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1,1 MB
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