Beschlussvorlage - B/GV Ka/2025/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Mitglieds (Gemeindevertreter/ -in) in den Finanzausschuss der Gemeindevertretung Karlsburg - Wiederbesetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Karlsburg
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Karlsburg
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Entscheidung
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15.12.2025
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Sachverhalt
Die Hauptsatzung der Gemeinde Karlsburg regelt, dass ein Finanzausschuss gebildet wird. Dieser Ausschuss setzt sich aus 4 Gemeindevertretern und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.
Aufgrund der Nichterfüllung einer Voraussetzung der Wählbarkeit hat Herr Thomas Kohnert seine Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung Karlsburg zum 01.11.2025 verloren. Herr Kohnert von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Karlsburg am 11.07.2024 als Gemeindevertreter in den Finanzausschuss gewählt. Durch den Mandatsverlust endet auch seine Mitgliedschaft in dem Ausschuss.
Derzeitige Ausschussmitglieder sind:
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Ausschussbesetzung aktuell |
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Ulf Tschammer |
Gemeindevertreter |
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Mathias Bartoszewski |
Gemeindevertreter |
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Maik Wiche |
Gemeindevertreter |
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unbesetzt |
Gemeindevertreter |
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René Borasch |
Sachkundiger Einwohner |
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Carina Sieggrün |
Sachkundige Einwohnerin |
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Frank Wetzel |
Sachkundiger Einwohner |
Die derzeitige Besetzung des Ausschusses entspricht nicht den Vorgaben der Hauptsatzung und den kommunalrechtlichen Bestimmungen. Demnach muss die Mehrheit der Ausschussmitglieder aus Gemeindevertretern bestehen. Die Gemeindevertretung muss die frei gewordene Stelle neu besetzen und eine/n neue/n Gemeindevertreter/in in den Ausschuss wählen.
Für die Wiederbesetzung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstelle verständigen. (Beschlussfassung)
Es reicht aus, wenn sich die Gemeindevertreter einvernehmlich auf die Person verständigen, die den Ausschuss besetzen soll. Gelingt dies nicht, teilt der Bürgermeister den Fraktionen und Zählgemeinschaften den zu besetzenden Sitz des Ausschusses in öffentlicher Sitzung zu (Zuteilungs- und Benennungsverfahren).
Rechtsgrundlagen:
§ 5 Hauptsatzung der Gemeinde Karlsburg
§ 32a Kommunalverfassung M-V
§ 36 Kommunalverfassung M-V
§§ 46, 65 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V
