Informationsvorlage - B/GV GP/2025/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister der Gemeinde Groß Polzin informiert über die Inkraftsetzung einer Dienstanweisung zur Einführung eines alternativen Entgeltanreizsystems nach § 18 a TVöD-VKA zum 01.01.2026. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 KV M-V entscheidet der Bürgermeister über tariflich gebundene Entscheidungen.

 

 

Genauere Informationen können der Dienstanweisung anbei entnommen werden.

 

Es sind zwei Versionen beigefügt. Die Version 2 enthält die Geburtstagsprämie als auch die Erholungsbeihilfe.

Es wird empfohlen die Version 1 zu nutzen, da die Amtsverwaltung noch keine Erfahrungswerte bzgl. dieser beiden Möglichkeiten der Verwendung des Budgets hat. Ferner könnte das zur Verfügung stehende Budget bei unvorhersehbaren Ereignissen (wie bspw. Einstellung vor dem 01.06.2026) kürzer ausfallen und somit wäre kein Puffer mehr vorhanden.

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Anlagen

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