Beschlussvorlage - B/GV GK/2025/058

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ an der Kreisstraße 11, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

2.  Die Begründung wird gebilligt.

3.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „ www.amt-zuessow.de “ eingestellt ist und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern zugänglich ist.

Reduzieren

Sachverhalt

Am 28.02.2022 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ an der Kreisstraße VG11 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.04.2022 im Züssower Amtsblatt Nr. 04/2022 bekanntgemacht.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Schreiben vom 19.04.2022 beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zur Anzeige gebracht. Die Grundsätze, Ziele und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung wurden der Gemeinde durch Schreiben vom 25.05.2022 und 21.02.2023 mitgeteilt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 17.06.2022 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 30.09.2022 äußerten sich 20 Träger zum Bebauungsplan; von den Nachbargemeinden kamen keine Bedenken oder Hinweise.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung dazu konnten in der Zeit vom 20.06.2022 bis 22.07.2022 im Amt Züssow eingesehen werden. Der Termin wurde am 08.06.2022 im Züssower Amtsblatt Nr. 06/2022 bekanntgemacht.

 

Der Geltungsbereich wurde um die von der Forstbehörde als Wald deklarierte Fläche verkleinert. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 16.01.2023 von der Gemeindevertretung als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Entwurf wurde vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2023 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Änderung des Geltungsbereichs wurden durch Veröffentlichung im Züssower Amtsblatt Nr. 02/2023 vom 08.02.2023 bekannt gemacht. Bis zum 11.05.2025 ging keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein.

 

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Schreiben vom 17.02.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bis zum 11.05.2025 gingen 12 Behördenstellungnahmen ein. Die Stellungnahmen wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Es gab Änderungen bei den externen Kompensationsmaßnahmen.

 

Am 11.03.2024 hat die Gemeinde Groß Kiesow eine Ausnahme von den Verboten des gesetzlichen Biotopschutzes gestellt. Die untere Naturschutzbehörde hat die Naturschutzgenehmigung mit Schreiben vom 17.11.2025 erteilt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 x

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...