Beschlussvorlage - B/GV GK/2025/059
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Groß Kiesow
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr Groß Kiesow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Kiesow
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:
Die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Hauptzollamt Stralsund, Polizeiinspektion Anklam, Landesamt für innere Verwaltung M-V, Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Deutsche Telekom Technik GmbH, E.DIS Netz GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, GDMcom GmbH, Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste, Stadtwerke Neustrelitz GmbH, Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“,
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von keine,
c) nicht berücksichtigt werden dieStellungnahmen von keine.
Das Amt Züssow wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Am 28.02.2022 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow der Be-schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ an der Kreisstraße VG11 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.04.2022 im Züssower Amtsblatt Nr. 04/2022 bekanntgemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 17.06.2022 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 30.09.2022 äußerten sich 20 Träger zum Bebauungsplan; von den Nachbargemeinden kamen keine Bedenken oder Hinweise.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung dazu konnten in der Zeit vom 20.06.2022 bis 22.07.2022 im Amt Züssow eingesehen werden. Der Termin wurde am 08.06.2022 im Züssower Amtsblatt Nr. 06/2022 bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich wurde um die von der Forstbehörde als Wald deklarierte Fläche verkleinert. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 16.01.2023 von der Gemeindevertretung als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der Entwurf wurde vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2023 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Änderung des Geltungsbereichs wurden durch Veröffentlichung im Züssower Amtsblatt Nr. 02/2023 vom 08.02.2023 bekannt gemacht. Bis zum 11.05.2025 ging keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ein.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Schreiben vom 17.02.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bis zum 11.05.2025 gingen 12 Behördenstellungnahmen ein. Die Stellungnahmen wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Es gab Änderungen bei den externen Kompensationsmaßnahmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,2 MB
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