Beschlussvorlage - B/GV Zü/2025/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Gemeindevertretung Züssow hat keine Einwände hinsichtlich der Flächenüberplanung mit Agri-PV innerhalb des Gemeindegebietes.

 

Es soll mit dem Vorhabenträger hinsichtlich eines speziellen Projektes in Kontakt getreten werden.

 

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Sachverhalt

 

 

Die Firma SWS Renergy GmbH beabsichtigt, die Errichtung einer rund 100 Hektar großen Agri-Photovoltaikanlage, auf Flächen innerhalb der Gemeinde Züssow. Zu diesem Zweck wurden vier mögliche Flächenkulissen erarbeitet (siehe Anlage). Jede Kulisse hat eine Größe von ca. 50 bis 80 Hektar.

 

Die vorgesehenen Flächen sind für einen Agri-Solarpark geeignet da keine Naturschutzbereiche (siehe Anlage) betroffen sind. Vorhandene kleinere Biotope bleiben erhalten und werden in die Planung integriert.

 

Die durchschnittliche Ackerzahl liegt bei ca. 40. Diese innovative Lösung ermöglicht

die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen – der Ackerstatus bleibt erhalten.

 

Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob dem geplanten grundsätzlich Vorhaben zugestimmt wird.

 

Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen, insbesondere Planungs-, Bau- und Netzanbindungskosten.

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Finanz. Auswirkung

x

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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Anlagen

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