Beschlussvorlage - B/GV KB/2025/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung).

 

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Sachverhalt

Auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2025 wurde darauf hingewiesen, dass der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 381 %, 9 Prozentpunkte unterhalb des ermittelten Nivellierungssatzes (390 %) liegt.
Der Gemeindevertretung wurde hierzu eine Informationsvorlage zugesendet.

 

Am 03.11.2025 hat sich die Gemeindevertretung dazu beraten und um einen Vergleich der aktuellen Gewerbesteuer und der Gewerbesteuer mit dem Nivellierungssatz von 390 % gebeten.

 

Übersicht Gewerbesteuer Klein Bünzow:
 

 

Hebesatz 381 %

(aktuell)

Beispiel Hebesatz 390% (Nivellierungssatz)

Differenz

Gewerbesteuereinnahmen 2025

552.598,88 €

565.652,40 €

13.053,52 €

 

Zur Änderung der Hebesatzsatzung (2026) wird der Gemeindevertretung nun ein Satzungsentwurf vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

 

nein

 

x

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:


 

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Anlagen

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