Beschlussvorlage - B/GV KB/2025/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern 2026 (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Klein Bünzow
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Klein Bünzow
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Entscheidung
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08.12.2025
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Sachverhalt
Auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2025 wurde darauf hingewiesen, dass der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 381 %, 9 Prozentpunkte unterhalb des ermittelten Nivellierungssatzes (390 %) liegt.
Der Gemeindevertretung wurde hierzu eine Informationsvorlage zugesendet.
Am 03.11.2025 hat sich die Gemeindevertretung dazu beraten und um einen Vergleich der aktuellen Gewerbesteuer und der Gewerbesteuer mit dem Nivellierungssatz von 390 % gebeten.
Übersicht Gewerbesteuer Klein Bünzow:
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Hebesatz 381 % (aktuell) |
Beispiel Hebesatz 390% (Nivellierungssatz) |
Differenz |
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Gewerbesteuereinnahmen 2025 |
552.598,88 € |
565.652,40 € |
13.053,52 € |
Zur Änderung der Hebesatzsatzung (2026) wird der Gemeindevertretung nun ein Satzungsentwurf vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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55,4 kB
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