Beschlussvorlage - B/GV Zü/2025/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Gemeindevertretung Züssow beschließt die Errichtung eines Spielplatzes im OT Nepzin, im OT Oldenburg und im OT Thurow

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Sachverhalt

Im kommenden Jahr können Anträge zur Förderung von Spielplätzen gestellt

werden. Der Maximalbetrag liegt bei 18.750 € (15.000 € Förderung / 3.750 €

Eigenanteil). Gefördert werden Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen. Im OT Nepzin befindet sich aktuell kein Spielplatz. Zur Neuerrichtung soll ein Fördermittelantrag eingereicht werden. Der Spielplatz soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück, dargestellt in der beigefügten Anlage, errichtet werden. In den Ortsteilen Thurow und Oldenburg befinden sich auch keine Spielplätze. Die geeigneten Standorte für den Neubau dieser Spielplätze werden durch den Bauausschuss noch ermittelt und vorgestellt.

Der Eigenanteil wird im Haushalt 2026 eingeplant.

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Finanz. Auswirkung

 

nein

 

x

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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Anlagen

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