Beschlussvorlage - B/GV Mu/2025/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses (B/GV Mu/2025/029) zur Abnahme eines HLF 20 und beschließt die Abnahme eines HLF10 für die Freiwillige Feuerwehr Murchin im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

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Sachverhalt

Am 04.09.2025 hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss zur Abnahme eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen. Am 28. Oktober 2025 teilte die Brandschutzdienststelle dem Fachbereich Bürgerdienste mit, dass aus ihrer Sicht keine Notwendigkeit für die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 besteht. Nach dem aktuellen Stand erhält die Gemeinde Murchin somit keine Fördermittel, weshalb die vollen Kosten in Höhe von etwa 700.000 Euro von der Gemeinde selbst getragen werden müssten. Aus diesem Grund würden der Bürgermeister und der stellvertretende Bürgermeister von der verbindlichen Abnahmeverpflichtung zurücktreten.

Die Brandschutzdienststelle empfiehlt die Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges des Typs HLF 10. Derzeit wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Ausschreibung für eine dreijährige Rahmenvereinbarung zum Abruf von Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 durchgeführt. Der Zuschlag für das HLF 10 wurde am 23. Juli 2025 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH erteilt. Sollte die Gemeinde an einer Beteiligung interessiert sein, würde die Realisierung ab Eingang des schriftlichen Leistungsabrufes bis zur mängelfreien Lieferung maximal 20 Monate in Anspruch nehmen. Der HLF 10 ist gemäß der Preisliste mit einem Preis von etwa 550.000 Euro veranschlagt. Am 25. September 2025 informierte das LPBK M-V darüber, dass die 12-monatige Preisbindung für das Fahrgestell und den Aufbau der Firma Rosenbauer am 5. September 2025 endete. Bisher liegt keine offizielle Preisanpassung vor, jedoch wird mit einer solchen gerechnet. Laut der Mitteilung des LPBK M-V sind noch 28 Fahrzeuge zu einem Gesamtpreis von 439.424,16 Euro verfügbar. Die Beladung (ohne TH-Satz) befindet sich derzeit im Ausschreibungsprozess und ist von einer Preissteigerung nicht betroffen. Bei einer Entscheidung zur verbindlichen Abnahme eines HLF 10 wird die Sachbearbeitung umgehend die Antragstellung der Fördermittel in die Wege leiten. Nach der gängigen Fördermethode über den Landkreis (Brandschutzsteuer) sowie das Land M-V (Sonderbedarfszuweisung) sind bis zu maximal je ein Drittel möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

X

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs: Planung der Investition für das Haushaltsjahr 2026

 

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