Informationsvorlage - B/GV KB/2025/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2025 wurde darauf hingewiesen, dass der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 381 % 9 Prozentpunkte unterhalb des ermitteltelten Nivelierungssatz (390 %) liegt.

Dieser wird für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Amtsumlage zu Grunde gelegt und gilt für die Gewerbesteuer bis einschließlich 2027.  

 

Aus dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast zum Jahresabschluss 2024 geht hervor, dass dies in den Folgejahren zu Mehrbelastungen in den Umlagen und zu verminderten Schlüssenzuweisungen führt.

 

Auf Wunsch von Herrn Siegert soll zunächst über eine Anpassung beraten werden. Die entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Hebesatzsatzung wird -je nach Entscheidungsfindung- zur nächsten Sitzung vorgelegt. 

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