Beschlussvorlage - B/GV GK/2025/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den Antrag von Herrn Leif Lorenz auf Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesow und hat keine Anregungen, Bedenken und Hinweise bzw. Änderungsvorschläge zur Errichtung eines Nebengebäudes als Garage und Unterstelllager.

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt daher die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.

 

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Sachverhalt

Herr Leif Lorenz beantragt die Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesow für das Flurstück 86/1, Flur 1, in der Gemarkung Kessin, zur Errichtung eines Nebengebäudes als Garage und Unterstelllager. 

 

Um Baurecht für die Errichtung eines Nebengebäudes am beantragten Standort zu schaffen, ist eine geordnete Bauleitplanung, wie z. B. ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 2 BauGB notwendig.

 

Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob ein Bauleitplanverfahren vom Grundsatz her eingeleitet werden soll.

 

Sämtliche Kosten für und im Rahmen der Aufstellung des B-Planes werden vom Vorhabenträger getragen, insbesondere die Kosten des Planungsbüros, des Umweltberichtes und die Kosten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen.

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Finanz. Auswirkung

 x

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

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Anlagen

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