Beschlussvorlage - B/GV GK/2025/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens im OT Kessin der Gemeinde Groß Kiesow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Groß Kiesow
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Kiesow
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Entscheidung
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27.10.2025
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den Antrag von Herrn Leif Lorenz auf Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesow und hat keine Anregungen, Bedenken und Hinweise bzw. Änderungsvorschläge zur Errichtung eines Nebengebäudes als Garage und Unterstelllager.
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt daher die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Sachverhalt
Herr Leif Lorenz beantragt die Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesow für das Flurstück 86/1, Flur 1, in der Gemarkung Kessin, zur Errichtung eines Nebengebäudes als Garage und Unterstelllager.
Um Baurecht für die Errichtung eines Nebengebäudes am beantragten Standort zu schaffen, ist eine geordnete Bauleitplanung, wie z. B. ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 2 BauGB notwendig.
Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob ein Bauleitplanverfahren vom Grundsatz her eingeleitet werden soll.
Sämtliche Kosten für und im Rahmen der Aufstellung des B-Planes werden vom Vorhabenträger getragen, insbesondere die Kosten des Planungsbüros, des Umweltberichtes und die Kosten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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64,1 kB
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2
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öffentlich
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3,8 MB
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3
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öffentlich
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383,9 kB
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