Beschlussvorlage - B/GV Wr/2025/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

Die Hauptzufahrtsstraße nach Wrangelsburg wurde im Bereich zwischen der Einmündung in die B 109 und der Einmündung in die Schwedenstraße (zwischen den Flurstücken 12/4 und 10/6) hinsichtlich der Teileinrichtungen „Fahrbahn", "Straßenentwässerung" und "Straßenbegleitgrün“ verbessert. Da sich diese Maßnahme lediglich auf ein Teilstück der Straße beschränkt, beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg gemäß § 4 der Straßenbaubeitragssatzung, dass die Straßenbaubeiträge für dieses Teilstück auf der Grundlage eines Abschnittes i.S.v. § 8 Abs. 4 KAG erhoben werden.

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Sachverhalt

Sofern sich eine beitragsfähige Maßnahme nicht auf die gesamte Länge einer Straße erstreckt, entsteht hierfür die sachliche Beitragspflicht erst mit dem Beschluss über eine Abschnittsbildung. Ohne Abschnittsbildungsbeschluss ist daher die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nicht möglich. Diese müssen noch erhoben werden, da die Baumaßnahme vor dem 01.01.2018 begonnen wurde und damit nicht unter die Aufhebung der Beitragspflicht nach § 8a Abs. 1 KAG fällt.

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

x 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:       

 

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