Beschlussvorlage - B/GV Ru/2025/031

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18.08.2025 über die
außerplanmäßige Ausgabe auf der Kostestelle 61100.000 Sachkonto 54142000 wird genehmigt.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 39 Absatz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
entscheidet der Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der
Gemeindevertretung. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der
Gemeindevertretung. Das Erfordernis einer nachträglichen Genehmigung berührt
die Wirksamkeit der durch Bürgermeister getroffenen Entscheidung nach außen
nicht, es sei denn, es liegen Formfehler nach § 39 Abs. 3a KV M-V vor. Die
Genehmigung darf sich lediglich auf das Vorliegen der Voraussetzung für eine
Dringlichkeitsentscheidung, nicht auf die entschiedene Frage selbst, beziehen.

 

Die Gemeinde Rubkow hat mit Datum vom 03.06.2024 Sonderzuweisungen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FAG M-V in Höhe von 171.924,28 € beantragt und in voller Höhe erhalten. Der Antrag konnte nur mit vorläufigen Daten zum Jahresabschluss 2023 gestellt werden.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung betrug das Defizit der Gemeinde -171.924,28 €. Mit dem festgestellten Jahresabschluss wurde jedoch nur noch ein Defizit in Höhe von 100.037,36 € ausgewiesen. Demnach hat die Gemeinde 71.886,92 € zu viel erhalten.

 

Nähere Details zum Sachverhalt können der Eilentscheidung entnommen werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

x

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...