Beschlussvorlage - B/GV Ka/2025/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung über die Einleitung von Bauleitverfahren für Wohnbauflächen im Ortsteil Giesekenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Karlsburg
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
- Antragsteller:
- Frau N. Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Karlsburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Karlsburg
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Entscheidung
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14.10.2025
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Beschlussvorschlag
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Karlsburg berät über den in der Anlage befindlichen Antrag und hat keine Anregungen, Bedenken und Hinweise
bzw. Änderungsvorschläge zur Schaffung von Baurecht für Wohnbauflächen im Ortsteil Giesekenhagen.
Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt daher die Einleitung des Bauleitplanverfahrens.
Sachverhalt
Erläuterung:
Herr Krüger hat einen Antrag auf Aufstellung eines B-Planes für künftige Wohnbauflächen auf den in der Anlage (Übersichtsplan) dargestellten Planungsraum gestellt.
Die Flurstücke liegen in keinem Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, eines B-Planes oder einer Satzung.
Um Baurecht zu schaffen, ist es notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob das Bauleitverfahren eingeleitet werden soll.
Sämtliche Kosten für und im Rahmen der Aufstellung des B-Planes werden durch den Antragsteller getragen. Weiterhin trägt der Vorhabenträger die Kosten des Planungsbüros, des Umweltberichtes, die Kosten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen und sämtliche der mit der Planung in Verbindung stehenden Kosten.
Hinweis:
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wurde beim Landkreis erfragt, ob bei der Aufstellung des Bebauungsplans bereits zum jetzigen Zeitpunkt Tatsachen vorliegen könnten, die das Planungsziel außergewöhnlich beeinflussen würden. Nach nun erfolgtem Rücklauf durch den Landkreis gibt es bisher keine weiteren Hinweise zum Bebauungsplanverfahren. Der einzuhaltende Waldabstand von 30 Metern zur Sicherung vor Gefahren durch Windwurf und Waldbrand für die Errichtung baulicher Anlagen gemäß § 20 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist zu berücksichtigen. Dies ist dem Antragsteller bereits durch das Amt und das Planungsbüro mitgeteilt worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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147,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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