Beschlussvorlage - B/Stv Gü/2025/084

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)

 

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gützkow.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Einwohner des Ortsteiles Lüssow begehrten, wieder eine Ortsteilvertretung für Lüssow zu bilden. Aufgrund der geltenden Hauptsatzung war dies nicht mehr möglich.

Nach einer rechtlichen Einschätzung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Schreiben vom 20.02.2025) ist die Regelung zur Bildung einer Orteilvertretung Lüssow im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gützkow und dem Ortsteil Lüssow zum 01.01.2010 bindend. Daher erfolgt die Aufforderung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde, die Hauptsatzung der Stadt Gützkow wieder entsprechend anzupassen.

 

Im Anhang befindet sich in Kopie die Stellungnahme des Ministeriums sowie das Anschreiben des Bürgerbeauftragten.

 

 

Anmerkung zu der am 14.08.2025 vom Hauptausschuss besprochenen Vorlage:

In der ursprünglich vorgelegten Beschlussvorlage vom 20.03.2025 und anliegenden Entwurfsfassung zur 2. Änderung der Hauptsatzung war die Bildung einer Ortsteilvertretung Lüssow als „Kann“-Regelung formuliert.

Aufgrund von Gesprächen und Schriftverkehr zwischen der Verwaltung und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Nachgang dieser Sitzung wurde klargestellt, dass diese Regelung nicht mit dem Gebietsänderungsvertrag vertragsgemäß und somit nicht rechtmäßig ist. Im Falle einer derartig getroffenen Beschlussfassung würde eine Beanstandung der Hauptsatzung erfolgen. Am 26.08.2025 fand diesbezüglich mit der Bürgermeisterin und weiteren Stadtvertretern ein erörterndes Gespräch statt. In dieser Beratung kamen die Gesprächsparteien ebenfalls überein, dass auf die vom Hauptausschuss vorgeschlagene Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Ortsteilvertretung verzichtet wird, da eine mögliche Zahlung aufgrund der Entschädigungsverordnung M-V im Ermessen der kommunalen Körperschaft steht und nicht zwingend vorgeschrieben ist.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

x

nein

 

 

ja

Ausgabe im Haushalt veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereichs:

 

Loading...