Beschlussvorlage - B/AA/2025/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

Der Vertreter der Gemeinde Rubkow hat kein Stimmrecht nach § 134 Abs. 4 KV M-V

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss Züssow beschließt die Fortführung der Schulsozialarbeit an den Schulen des Amtes Züssow für das Jahr 2026 zu den angebotenen Konditionen des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V..

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

 

r die Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Schulstandortentzkow und Züssow im Jahr 2026 wurde von dem Träger der Maßnahme ein Finanzierungsplan für jede Schule eingeholt.

Die Kosten gestalten sich wie folgt:

 

Schul-

standort

Träger der Maß-

nahme

Zeit

Um-

fang/Woche

 

Kosten der Verträge 2025 in €

 

gesamt 2025

in €

Kosten der Verträge  2026 in €

Bemerkungen

gesamt 2026 in €

 

tzkow

Caritas-

verband

34,125 Std.

26.170,00

 

49.968,00

27.336,05

Erhöhung der Personalkosten um 608,39 €, Erhöhung der Sach- und Verwaltungskosten um 31,07 €

51.773,51

 

 

ssow

Caritas-

verband

 

29,25 Std.

23.798,00

24.437,46

Erhöhung der Personalkosten um 694,90, Erhöhung der Sach- und Verwaltungskosten um 471,15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten werden gegenüber 2025 um 1.805,51 € erhöht. Die Personalkostenerhöhung ergibt sich aus dem zuständigen Tarifvertrag. Der Bereich Verwaltungsgemein- und Sachkosten wurde neu geregelt, hier gilt eine Pauschale von 800,00 € je Standort für Sachkosten und 12% der Personal- und Sachkosten für die Verwaltungsgemeinkosten.

 

 

Seitens der Schulleitung ist die Schulsozialarbeit an beiden Schulen weiterhin erwünscht.

 

Im Rahmen der letzten Kultur- Sozial-und Schullausschusssitzung in der Grundschule ssow bekamen die Mitglieder des Ausschusses einen Einblick in die Arbeit der Schulsozialarbeiterin und haben diese positiv bewertet.

Der Termin für die Peenetalschule Gützkow steht noch aus.

 

Die Kosten der Schulsozialarbeit werden im Rahmen der Schulumlage auf alle Nutzer der Schulen umgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 x

ja

Ausgaben / Einnahme  werden im Haushaltsplanentwurf veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:       

 

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Anlagen

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