Informationsvorlage - B/AA/2025/039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

r die Neuausstattung des PC Kabinettes in der Peenetal-Schule Gützkow mit All-in-One PC soll eine Ausschreibung zur Beschaffung erfolgen.

 

Auszug aus § 4 Abs.3 der Hauptsatzung des Amtes Züssow:

 

Der Amtsvorsteher entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren bei einem geschätzten Auftragswert bei Verträgen über Bauleistungen und Lieferungen und Leistungen i.V.m. Bauleistungen gem. VOB bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € (netto) bei Verträgen über Liefer- und Dienstleistungen, ausgenommen Bauleistungen gem. UVgO bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € (netto).

 

In Vorbereitung der Ausschreibung wurde eine Preisschätzung erstellt. Der Gesamtwert der Beschaffung beträgt ca. 18.500 € netto. Entsprechend der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird eine „Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb“ vorgeschlagen. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.

 

Der Amtsvorsteher Hr. Wendt hat der Einleitung der Vergabe und der vorgeschlagenen Vergabeart zugestimmt.

 

Mit der Durchführung wird Hr. Onemichl, FB Zentrale Verwaltung, SB IT beauftragt.

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