Beschlussvorlage - B/GV GK/2025/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

 

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den Antrag der Arne & Christoph Brennecke GbR auf Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesow zur Erweiterung des Unternehmensstandorts.

 

Die Gemeinde Groß Kiesow hat keine Anregungen und Bedenken zur Einleitung des Bauleitplanverfahren im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

Die Arne & Christoph Brennecke GbR beantragt die Einleitung eines satzungsgebenden Verfahrens in der Gemeinde Groß Kiesowr die Flurstück 109, 110, 112 und 113, Flur 1, in der Gemarkung Kessin, um den Unternehmensstandort zu erweitern. Dazu sind unter anderem der Anbau von Lagerräumen an das Produktionsgebäude, eine Außengastronomie auf einer Terrasse, eine Grünfläche mit Spielplatz und ein Eventbereich im 2. Gebäude (Erlebnisgastronomie in Kombination mit Ausstellungen) geplant.  

 

Um Baurecht für die Erweiterung am beantragten Standort zu schaffen, ist eine geordnete Bauleitplanung, wie z. B. ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB notwendig.

 

Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, ob ein Bauleitplanverfahren vom Grundsatz her eingeleitet werden soll.

 

mtliche Kosten für und im Rahmen der Aufstellung des B-Planes werden vom Vorhabenträger getragen, insbesondere die Kosten des Planungsbüros, des Umweltberichtes und die Kosten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen.

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 x

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:       

 

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Anlagen

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