Beschlussvorlage - B/Stv Gü/2025/074
Grunddaten
- Betreff:
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Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen für das Bauvorhaben "Ausbau der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Peeneblick 2" in Gützkow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Gützkow
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
- Antragsteller:
- Herr Saß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Gützkow
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18.09.2025
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Sachverhalt
Erläuterung:
Für die Vorbereitung, Planung und Durchführung der Baumaßnahme „Ausbau der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Peeneblick 2 in Gützkow“ soll eine Leistungsabfrage für die Straßenplanung mit Parkplatz einschl. Regenwasserkanal unter zugrunde Legung der HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure) durchgeführt werden.
Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.
Laut § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gützkow entscheidet die Stadtvertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren bei Verträgen über Liefer- und Dienstleistungen gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ab einer Wertgrenze von 50.000,00 €.
Die voraussichtliche Auftragssumme zur Erbringung der Planungsleistungen für das Bauvorhaben wird den Schwellenwert von 100.000,00 EUR nicht übersteigen, so dass das Vergabeverfahren als Verhandlungsvergabe durchgeführt werden kann. In diesem Verfahren werden mind. 3 Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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