Beschlussvorlage - B/Stv Gü/2025/077
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 31.07.2025 zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 35.800,00 EUR bei der KSt. 11401.800/ 0130000 Investitionszuschuss Brunnen Beregnung Sportplatz Gützkow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Gützkow
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement
- Antragsteller:
- Herr Saß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Gützkow
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Erläuterung:
Gemäß § 35 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Stadtvertretung. Das Erfordernis einer nachträglichen Genehmigung berührt die Wirksamkeit der vom Hauptausschuss getroffenen Entscheidung nach außen nicht, es sei denn, es liegen Formfehler nach § 39 Abs. 3 a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Genehmigung darf sich lediglich auf das Vorliegen der Voraussetzung für eine Dringlichkeitsentscheidung, nicht auf die entschiedene Frage selbst, beziehen.
Der vorhandene Brunnen zur Beregnung der Sportplatzfläche im Jahnstadion in Gützkow ist kürzlich unerwartet ausgefallen und kann nicht mehr repariert werden. Derzeit wird übergangsweise mit einem gesponserten Wasserwagen die Beregnungsanlage des Sportplatzes in Betrieb gehalten. Bei sommerlichen Temperaturen muss der Wasserwagen 3 bis 4 mal die Woche mit Wasser befüllt werden. Auf Grund des derzeit hohen Personal- und Arbeitsaufwandes und zur Vermeidung von zukünftigen Bereitstellungskosten für die Beschaffung von Wasser ist es erforderlich, kurzfristig einen neuen Brunnen für die Beregnungsanlage zu errichten. Die Kosten belaufen sich auf 35.800,00 EUR.
Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 31.07.2025 die Entscheidung zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 35.800,00 EUR getroffen.
