Beschlussvorlage - B/Stv Gü/2025/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

 

Beschlussvorschlag:

Die getroffene Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 31.07.2025 über die außerplanmäßige Ausgabe auf der KSt. 11401.800/ 0130000 Investitionszuschuss Brunnen Beregnung Sportplatz wird genehmigt.

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Sachverhalt

Erläuterung:

 

 

Gemäß § 35 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Stadtvertretung. Das Erfordernis einer nachträglichen Genehmigung berührt die Wirksamkeit der vom Hauptausschuss getroffenen Entscheidung nach außen nicht, es sei denn, es liegen Formfehler nach § 39 Abs. 3 a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Genehmigung darf sich lediglich auf das Vorliegen der Voraussetzung für eine Dringlichkeitsentscheidung, nicht auf die entschiedene Frage selbst, beziehen.

Der vorhandene Brunnen zur Beregnung der Sportplatzfläche im Jahnstadion in Gützkow ist rzlich unerwartet ausgefallen und kann nicht mehr repariert werden. Derzeit wird übergangsweise mit einem gesponserten Wasserwagen die Beregnungsanlage des Sportplatzes in Betrieb gehalten. Bei sommerlichen Temperaturen muss der Wasserwagen 3 bis 4 mal die Woche mit Wasser befüllt werden. Auf Grund des derzeit hohen Personal- und Arbeitsaufwandes und zur Vermeidung von zukünftigen Bereitstellungskosten für die Beschaffung von Wasser ist es erforderlich, kurzfristig einen neuen Brunnen r die Beregnungsanlage zu errichten. Die Kosten belaufen sich auf 35.800,00 EUR.

 

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 31.07.2025 die Entscheidung zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 35.800,00 EUR getroffen.

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 X

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:       

 Deckung aus 54102.000/ 09600000 (Straßenbeleuchtung Greifswalder Straße)

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