Beschlussvorlage - B/GV Mu/2025/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Abnahme eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20r die Freiwillige Feuerwehr Murchin im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

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Sachverhalt

Erläuterung:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt jährlich im Rahmen der zentralen Fahrzeugbeschaffung, die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen für die Kommunen durch.

Im Jahr 2025 ist die Ausschreibung für den Fahrzeugtyp HLF/LF 20 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) vorgesehen. Die Auslieferung wird in den Folgejahren erfolgen und diese soll 2028 abgeschlossen sein, da für diesen Zeitraum ein Rahmenvertrag zwischen dem Land M-V und dem Auftrag nehmenden Unternehmen geschlossen wird. Mit einer Auslieferung des Fahrzeuges ist frühestens 2026 zu rechnen, da nach vorliegenden Erfahrungswerten mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten gerechnet werden muss. Beigefügt an diese Vorlage ist die Übersicht der geplanten zentralen Fahrzeugbeschaffungen M-V. Die Kommunen können mit Hilfe einer Verbindlichen Abnahmeerklärung den Bedarf eines dieser Fahrzeuge anmelden und werden in der Mindestabnahmemenge berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass diese Erklärung vor Beginn der Ausschreibung vorliegt.


Es gelten folgende Bedingungen:

 

-          Vorlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung

-          Verbindliche Abnahmeerklärung (unabhängig von der Gewährung von Fördermitteln)

-          Haushaltsmittelnachweis der Gemeinde für die Beschaffung

 

Lt. Brandschutzbedarfsplanung kommtr den Feuerwehrstandort Murchin ein HLF 20 infrage. Derzeit verfügt dieser Standort über ein LF 24, Baujahr 1993. Die Ersatzteillieferung für Fahrgestelle wird i.d.R. spätestens nach 20 Jahren eingestellt. Es ist mit höheren Wartungs- und Reparaturkosten für das vorhandene Einsatzfahrzeug zu rechnen. Der Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung ist daher durch die Gemeinde nach ökonomischen Aspekten zu wählen. Ein weiteres Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung des Fahrzeugtyp HLF 20 ist für 2029 geplant.

 

Vorteile dieser Beschaffung:

- Kosten- und Zeitersparnis durch Zentralbeschaffung und modulare Bauweise: Während bei einer Einzelbestellung mit Einzelkosten von derzeit 700.000 € pro Fahrzeug gerechnet werden muss, werden die Kosten für das Modulfahrzeug geringer ausfallen. Das langwierige Ausschreibungsverfahren mit viel Verwaltungsaufwand für Freiwillige Feuerwehr und Amtsverwaltung wird umgegangen bzw. der Aufwand liegt beim Land.

- ggf. Bevorzugung bei Fördermittelanträgen (ggü. Einzelbestellungen)

- Modulbauweise ist auf eine Standardfeuerwehr angepasst

 

Bei Entscheidung zu einer verbindlichen Abnahme wird eine zeitnahe Antragstellung auf Fördermittel empfohlen. Nach der gängigen Fördermethode über den Landkreis (Brandschutzsteuer) und das Land M-V (Sonderbedarfszuweisung) sind bis zu max. je ein Drittel glich.

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkung des Beschlusses:

 

nein

 

 

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan veranschlagt

 X

ja

Ausgabe / Einnahme im Haushaltsplan nicht veranschlagt

 

 

Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches:

Planung der Investition für das Haushaltsjahr 2026

 

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Anlagen

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