20.01.2026 - 7.5 Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Amtes Zü...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt nach §§ 45 ff den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 des Amtes.

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

7.807.700

EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

7.582.000

EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

225.700

EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

7.618.600

EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von

7.278.100

EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

340.500

EUR

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

710.000

EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.050.500

EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--340.500

EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen  wird festgesetzt auf

0

EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0

EUR

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

761.800

EUR

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

§ 5 Hebesätze

entfällt

 

§ 6 Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 31,091 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Schulumlage wird auf 15,915 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 53,1538 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 8 Weitere Vorschriften

 

1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

  • Personal- und Versorgungsaufwendungen
  • Aufwendungen für Abschreibungen
  • Einstellungen in Rücklagen
  • Interne Leistungsverrechnungen

 

3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

  • Personal- und Versorgungsaufwendungen
  • Aufwendungen für Abschreibungen
  • Einstellungen in Rücklagen
  • Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
  • Interne Leistungsverrechnungen

 

4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt

  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  1.529.714,00 EUR.

 

2.  Zum Finanzhaushalt

 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  1.190.168,90 EUR.

 

3.  Zum Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

 beträgt voraussichtlich  2.401.555,04 EUR.

 

 

 

 

Herr Wilhelm verlässt den Raum um 21:05 Uhr und tritt nach 5 Minuten der Sitzung wieder bei. Der Amtsschuss pausierte währenddessen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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