20.01.2026 - 7.5 Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Amtes Zü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Amtsausschusses
- Gremium:
- Amtsausschuss
- Datum:
- Di., 20.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Amtsausschusssitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt nach §§ 45 ff den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 des Amtes.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
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1. im Ergebnishaushalt auf
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
7.807.700 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
7.582.000 |
EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
225.700 |
EUR
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2. im Finanzhaushalt auf
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
7.618.600 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von |
7.278.100 |
EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
340.500 |
EUR
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
710.000 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.050.500 |
EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
--340.500 |
EUR
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
761.800 |
EUR |
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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§ 5 Hebesätze
entfällt
§ 6 Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 31,091 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Schulumlage wird auf 15,915 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 53,1538 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
- Einstellungen in Rücklagen
- Interne Leistungsverrechnungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für Abschreibungen
- Einstellungen in Rücklagen
- Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Interne Leistungsverrechnungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.529.714,00 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.190.168,90 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 2.401.555,04 EUR.
Herr Wilhelm verlässt den Raum um 21:05 Uhr und tritt nach 5 Minuten der Sitzung wieder bei. Der Amtsschuss pausierte währenddessen.
Anlagen zur Vorlage
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2,8 kB
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