20.01.2026 - 7.3 Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (H. Wendt)

 

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt der Amtsausschuss lt. § 60 Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0

 

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