30.10.2025 - 7.2 Abschnittsbildungsbeschluss für die Straßenbaum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV:   (Name, Vorname)

 

Die Hauptzufahrtsstraße nach Wrangelsburg wurde im Bereich zwischen der Einmündung in die B 109 und der Einmündung in die Schwedenstraße (zwischen den Flurstücken 12/4 und 10/6) hinsichtlich der Teileinrichtungen „Fahrbahn", "Straßenentwässerung" und "Straßenbegleitgrün“ verbessert. Da sich diese Maßnahme lediglich auf ein Teilstück der Straße beschränkt, beschließt die Gemeindevertretung Wrangelsburg gemäß § 4 der Straßenbaubeitragssatzung, dass die Straßenbaubeiträge für dieses Teilstück auf der Grundlage eines Abschnittes i.S.v. § 8 Abs. 4 KAG erhoben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

2