09.12.2025 - 8.8 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ an der Kreisstraße 11, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

2.  Die Begründung wird gebilligt.

3.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „ www.amt-zuessow.de “ eingestellt ist und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern zugänglich ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage