15.12.2025 - 4.4 Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Polzin
- Datum:
- Mo., 15.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Gemeindevertretersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (Name, Vorname)
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 mit den dazugehörenden Anlagen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
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1. im Ergebnishaushalt auf
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
751.900 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.229.400 |
EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-477.500 |
EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
732.200 |
EUR |
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1.224.100 |
EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-491.900 |
EUR
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.241.400 |
EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
2.975.800 |
EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-1.734.400 |
EUR
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf |
1.734.800 |
EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 |
EUR |
§ 4 Kassenkredite
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
1.027.400 |
EUR |
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 26.05.2025 durch die Gemeindevertretung wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
338 |
v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
439 |
v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
391 |
v. H. |
§ 6 Amtsumlage
nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Weitere Vorschriften
1. Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:
· Personal- und Versorgungsaufwendungen
· Aufwendungen für Abschreibungen
3. Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:
· Personal- und Versorgungsaufwendungen
· Aufwendungen für Abschreibungen
4. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
5. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
- 1.755.690 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-1.249.573,07 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-353.423,25 EUR.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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36,7 kB
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2
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öffentlich
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109 kB
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3
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öffentlich
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593,2 kB
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4
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öffentlich
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106 kB
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5
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öffentlich
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351,2 kB
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6
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öffentlich
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12 MB
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7
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öffentlich
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840,4 kB
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8
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öffentlich
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8 MB
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9
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öffentlich
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4 MB
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10
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öffentlich
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158,7 kB
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11
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öffentlich
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1,4 MB
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12
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öffentlich
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3,9 MB
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13
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öffentlich
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1.017 kB
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14
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öffentlich
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29,6 kB
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